Informationen für eine Mitgliedschaft im aktiven Dienst.
Was bedeutet Freiwillige Feuerwehr?
Wir sind Bürger in Einsatzkleidung und Uniform. Wir möchten durch unser Engagement Menschen und Tieren in der
Not helfen, wir bewahren unsere Umwelt sowie Sachgüter vor Schäden. Aber wir unterstützen auch das gemeindliche/kommunale Zusammenleben mit Aktionen und bieten Veranstaltungen zur Förderung der
Gemeinschaft in unseren Gemeinden und Kommunen an.
Welche Bedeutung haben Freiwillige Feuerwehren, es gibt doch auch die "echten"
Berufsfeuerweheren?
Das ist eine häufig fehlinterpretierte Frage. Es gibt zwar Berufsfeuerwehren, die allerdings ausschließlich in
Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern, also in ganz Schleswig-Holstein lediglich 5 Stück und zwar in Flensburg, Neumünster, Kiel, Lübeck und noch ganz neu, in Norderstedt.
ALLE anderen Bereiche in Schleswig-Holstein werden ausschließlich von Freiwilligen Feuerwehren geschützt und
das betrifft alle Teilbereiche, wie Autobahnen, Bahnstrecken, Städte, Dörfer, Hafenanlagen usw.
Und selbst dort, wo es Berufsfeuerwehren gibt, sind zusätzlich Freiwillige Feuerwehren zur Deckung der
Personalstärke und Abarbeitung der Einsatzlagen als selbständige Einheiten zwingend nötig.
Das heißt im Umkehrschluss, dass an die Freiwilligen Feuerwehren auch Ansprüche auf Professionalität, Struktur
und Organisation gestellt werden, die eine Leistungsfähigkeit zur Gefahrenabwehr erfordert. Darum durchlaufen unsere Kameradinnen und Kameraden auch eine Reihe von Ausbildungsstufen, die sich ganz
nach dem eigenen Engagement für erweiterte Aufgaben ausdehnen lassen.
Wer kann denn Feuerwehrfrau/mann werden?
Im Grunde Jede/r. Ab einem Alter von 10 Jahren kann der Jugendfeuerwehr beigetreten werden, in einigen
Feuerwehren gibt es sogar das Angebot der Kinderfeuerwehr ab 6 Jahren. Hier werden Grundkenntnisse vermittelt und mit Spiel, Spaß und Freizeiten der Gemeinschaftssinn und die Übernahme von
Verantwortung beigebracht.
Ab 16 Jahren kann der Schritt in die Einsatzabteilung gemacht werden und bereits dort geübt und weiterführende
Ausbildungen angegangen werden. In den Einsatz kann es dann ab 18 Jahren gehen.
Aber auch Quereinsteiger, die erst viel später Interesse an der Feuerwehr entwickeln, sind sehr willkommen und
dringend benötigt. Bis zum 67. Lebensjahr ist der Dienst in der Einsatzabteilung möglich aber auch danach verbleiben die Kameradinnen und Kameraden in der Ehrenabteilung und können mit Rat und Tat
zur Seite stehen. Somit gibt es kein "ich bin zu alt für die Feuerwehr" oder ein "das hätte ich viel früher machen müssen".
Was kommt denn da auf mich zu?
Da unsere Aufgaben vielschichtig sind und viele helfende Hände von Nöten sind, findet sich auch für jede/n
eine wichtige Aufgabe nach ihrer/seiner Neigung. Nicht jede/r muss mit einem Atemschutzgerät Feuerbekämpfung machen, das ist nur ein Teil der vielfältigen Aufgaben und wir können nur als Ganzes
funktionieren, somit gibt es keine Wertigkeit der Tätigkeiten und viele Aktivitäten für die individuellen Stärken.
Gemäß Brandschutzgesetz, worunter auch die technische Hilfeleistung fällt, sind von den Kameradinnen und
Kameraden 40 Stunden im Jahr Übungs- und Ausbildungsdienste zu absolvieren. Dafür werden von den Führungskräften entsprechende Dienste und Übungen angesetzt. Daneben stehen die Mitglieder der
Einsatzabteilung für Einsätze zur Verfügung, außer sie sind verhindert oder erkrankt.
Bevor jemand in einen Einsatz geht, muss mindestens der Truppfrau/-mann-Lehrgang erfolgreich besucht werden
(Anwärterzeit 1 Jahr).
Die Grundausbildung findet ab der Stunde 0 in der Wehr statt und wird ergänzt durch ein paar Lehrgangstage
zusammen mit Anwärtern aus anderen Wehren und einer Abschlussbegutachtung durch Kreisausbilder.
Nach erhalt der Urkunde können die Kameradinnen und Kameraden als grundausgebildete Feuerwehrleute erste
Aufgaben in Einsätzen wahrnehmen. Mitglied und Kameradin/Kamerad ist Jeder ab der Entscheidung, bei der Feuerwehr mitmachen zu wollen und der Aufnahme in die Wehr, also schon bereits mit dem
Eintritt.
Aber ich bin doch beruflich beschäftigt und nicht immer zu Hause, wie soll ich denn an Einsätzen,
Übungen und Ausbildungen teilnehmen?
In Freiwilligen Feuerwehren ist in der Tat nicht jede/r Feuerwehrfrau/-mann ständig verfügbar. Das geht uns
allen so. Übungen und Grundausbildungen finden i.d.R. nach Feierabend statt. Wer nicht kommen kann, ist verhindert, dafür müssen wir, damit wir unserer Verpflichtung zur Einhaltung der
Rettungsfristen nachkommen können, eine ausreichende Anzahl von Einsatzkräften vorhalten. Wir nennen das Tagesverfügbarkeit. Und deshalb ist es für uns wichtig, auch viele Mitstreiter/innen zu haben,
die sich soweit möglich, zum Dienst bereit erklären. Bei Einsätzen, die die Anwesenheit vieler der Kameradinnen und Kameraden erfordern, darf auch der Arbeitsplatz nach Meldung bei der/dem
Vorgesetzten verlassen werden. Der/die Arbeitgeber/in hat dann Anspruch auf Lohnersatz gegenüber der Gemeinde/Kommune der Feuerwehr.
Gibt es Aufstiegsmöglichkeiten für mich bei der freiwilligen Feuerwehr?
Wer sich weiter in Führungspositionen etablieren möchte, kann auch die dann anstehenden Wochenlehrgänge an der
Landesfeuerwehrschule besuchen, die bildungsurlaubsberchtigt sind, das heißt, aus dem Kontingent des Bildungsurlaubsanspruchs gedeckt werden, die Beschäftigten jährlich gesetzlich
zustehen.
Welche Entwicklungsmöglichkeiten habe ich bei der Freiwilligen Feuerwehr?
Nach Absolvierung der Ausbildungen Truppfrau/mann (I und II) auf Kreisebene, also ortsnah, ist man
Feuerwehrfrau/-mann und kann bereits an Einsätzen teilnehmen.
Im Anschluss bieten sich dann die technischen Weiterbildungen Funk, Atemschutzgeräteträger (wer es kann und
möchte) sowie Maschinist an.
Parallel kann auch in der Laufbahnentwicklung in Abstimmung mit der Wehrführung weitergemacht
werden:
Truppführung (1 Lehrgang auf Kreisebene), Gruppenführung (2 Lehrgangsteile, Landesfeuerwehrschule in
Harrislee), Zugführung (2 Lehrgangsteile, Landesfeuerwehrschule in Harrislee) und darüber hinaus in die Wehrführung (je nach Gemeindegröße 1 oder 2 weitere Lehrgänge in
Harrislee).
Bin ich im Einsatz, bei Übungen und Fortbildungen versichert?
Ja, für den Versicherungsschutz ist für uns die Hanseatische Feuerwehr Unfallkasse zuständig. Voraussetzung
ist natürlich die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
Muss ich mich selbst einkleiden?
Nein, die persönliche Schutzausrüstung (PSA) in Form von Helm, Schutzüberjacke, Schutzüberhose, Schutzstiefeln
und Handschuhen wird nach Feuerwehrnorm von der Wehr gestellt. Darüberhinaus ebenfalls die Uniformanzugjacke und Mütze für offizielle feierliche Anlässe.
Nun bin ich neugierig geworden, möchte gerne in meine Feuerwehr reinschnuppern und/oder habe noch
Fragen dazu. Wie komme ich an Auskünfte ran?
Am Besten, einfach den/die Wehrführer/in oder ein befreundetes Mitglied der Feuerwehr per Brief, E-Mail oder
telefonisch kontaktieren. Auch der Besuch einer Veranstaltung oder einer Übung ist ein guter Anfang (siehe "Dienstpläne").
Für unsere Feuerwehr Nordstrand stehe ich gerne für Anfragen zur Verfügung:
Christian Stark, Gemeindewehrführer Nordstrand, 0177 671 07 07.
Eure Feuerwehr Nordstrand