Fachwart Atemschutz
Gleich vorweg, nicht jede Einsatzkraft muss Atemschutzgeräteträger/in sein oder werden, das betrifft in erster Linie unsere körperlich fitten und belastbaren Kameradinnen und Kameraden.
Die verschiedensten Einsatzarten wie Wohnungsbrände, Zimmerbrände, Gefahrgutunfälle, Fahrzeugbrände und jeglicher Austritt von Gasen machen es notwendig,
Feuerwehreinsatzkräfte durch Atemschutzgeräte vor bekannten und unbekannten Atemgiften zu schützen. Hierbei kommen bei uns umluftunabhängige und mit normaler Atemluft gefüllte Pressluftgeräte zum
Einsatz. Sie wiegen in der Regel 17 kg und bieten der Einsatzkraft im Durchschnitt 30-45 min Atemluft. Das heißt, die Einsatzkräfte bekommen ihre Atemluft zu 100% aus der Pressluftflasche die sie
jeweils auf dem Rücken tragen. Die Zeit die zur Verfügung steht, hängt sehr stark von der Einsatzlage, der Konstitution und der physischen wie psychischen Verfassung der Einsatzkraft ab. Unsere 2
Löschgruppenfahrzeuge sind jeweils mit vier solcher Geräte ausgestattet, sowie jeweils einem Satz Ersatz-Pressluftflaschen. Zwei für den Angriffstrupp und zwei für den obligatorischen
Sicherungstrupp.
Da die Funktion Atemschutzgeräteträger (AGT) eine gute Konstitution, Ausbildung und Gesundheit erfordert, müssen unsere Kameradinnen und Kameraden, die diese Funktion ausüben, auch regelmäßige berufsärztliche Gesundheitschecks (G26 III) und Leistungsabnahmen über den Kreisfeuerwehrverband in einer gesetzlich vorgeschriebenen Übungsanlage absolvieren.
Weiterhin absolvieren unsere AGT darüberhinaus Heißausbildungen in gas- sowie feststoffbefeuerten Realbrandcontainern.