Im Bundesbaugesetz steht,dass jeder Eigentümer verpflichtet ist, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. In S.H regeln die Gemeinden diese Vorschrift genauer, was jedoch in sehr unterschiedlicher Weise geschieht.
In vielen Gebieten bestehen keinerlei Vorschriften über die Form der Nummerierung. Der Eigentümer ist hier in der Gestaltung völlig frei. Gerade in Neubaugebieten finden sich so oft recht "abstrakte" Nummerierungen, die zwar schmücken, aber aus rettungsdienstlicher Sicht wenig nützlich sind.
Beispiele für schlecht sichtbare Hausnummern sind: verdeckte Nummern, Hausnummern mit der gleichen Farbe wie ihr Untergrund (weiße Nummer auf weißem Grund), schlecht sichtbare Anbringung (zu tief oder an der falschen Hausseite - nicht zur Straße hin).
Sowohl eine Verbesserung der Hausnummerierung als auch der Einsatz eines Einweisers können die Anfahrtszeit zum Notfallort und damit um etwa eine halbe Minute verkürzen.