Gartenabfälle verbrennen auf Nordstrand
Die Frist für das Abbrennen von Buschwerk läuft ab: Nur noch bis zum 01. März sind kontrollierte Feuer dieser Art zulässig, und auch das nur unter bestimmten Bedingungen, teilt der Kreis Nordfriesland mit. Diese seien in einer Landesverordnung festgeschrieben und lauten:
Das Buschwerk wird auf dem Grundstück verbrannt, auf dem es anfällt. Eine Entsorgung im Rahmen der land-, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Bewirtschaftung ist nicht möglich. Das Feuer steht unter ständiger Aufsicht. Gefahren und Geruchsbelästigung für die Umgebung werden vermieden.
Nach dem 01. März, dem Beginn der Brut- und Setzzeit in der Tierwelt, ist das Abbrennen von Buschwerk generell verboten.
Aber auch vor diesem Termin sollten die Buschhaufen vor dem Entzünden umgeschichtet oder aufgelockert werden, um Kleintiere zu vertreiben.
Anders als bisher muss ein geplantes Feuer den Informationen zufolge allerdings nicht mehr beim zuständigen Ordnungsamt oder der örtlichen Feuerwehr angezeigt werden.
Dass die entsprechende Brandverhütungsverordnung aufgehoben ist, birgt aber auch Risiken für die Betroffenen. Denn wenn etwa ein Passant ein Feuer meldet, muss die Rettungsleitstelle Nord die örtliche Feuerwehr alarmieren.
Die Mitarbeiter der Rettungsleitstelle in Harrislee können ja von dort aus nicht erkennen, ob es sich um kontrolliertes Abbrennen oder einen gefährlichen Brand handelt«, erläutert Malte Hansen aus dem Ordnungsamt der Kreisverwaltung.